..ist es vielleicht so, daß die Werkstatt mehr repariert hat, als Deiner Meinung nach Nötig war?
Wenn ich ein Fahrzeug zur Reparatur bringe, definiere ich genau, was gemacht werden soll. Wenn ein best. Betrag überschritten wird, bekomme ich vorher einen Anruf.
Wenn dennoch Dinge ausgetauscht werden, die nicht abgesprochen waren, bzw. nichts mit dem eigentlichen Defekt zu tun hatten - muß ich dies nicht bezahlen.
Hat es wirklich keinen Autftrag gegeben - durch z.B. folgendes Szenario - Verkehrsunfall, Du wirst in Krankenhaus gebracht, die Polizei ruft einen Abschleppdienst, Dein Auto wird zu einer KFZ Werkstatt gebracht. Anstatt das Auto gegen Gebühr zu lagern, beschließt man, es zu reparieren.
In dem Fall kannst Du das Auto dort ohne große Probleme ohne Bezahlung abholen - u. U mit Polizei. Lediglich die Abstellgebühren müssen bezahlt werden. Sollte das Auto nicht verkehrssicher sein, kannst Du es in jedem Fall mit einem Anhänger abtransportieren. Es gehört Dir.
Zum Auftrag - auch eine mündliche Vereinbarung ist ein Vertrag. Hier ist jedoch die Beweislast schwierig.