Frage:
keine in auftrag gegeben kfz reparatur wer bezahlt?
Herbert S
2007-12-01 08:18:21 UTC
keine in auftrag gegeben kfz reparatur wer bezahlt?
Sechs antworten:
Provokant
2007-12-01 08:22:59 UTC
Niemand!



Kein Auftraggeber - kein Auftragnehmer!
2007-12-01 08:32:30 UTC
Die Frage ist aber wenig hilfreich für eine Antwort.

Wohin wurde das Fahrzeug aus welchem Grund gegeben.

Wer hat aus welchem Grund die Reparatur durchgeführt



Niemand wird eine Reparatur durchführen, wenn er dafür nicht konkrete Aufträge oder Hinweise unter Zeugen hat, denn sonst bleibt er auf den Kosten sitzen.

Wenn also das Fahrzeug sich bei/in einer KFZ-Werkstatt befindet, wird der Fahrzeughalter mit größter Wahrscheinlichkeit eine Reparaturrechnung bezahlen müssen, denn vor Gericht wird ihm die Frage gestellt, warum er sein Fahrzeug in die Werkstatt verbracht hat.

Denn zum Aufwärmen sicher nicht.

Und der Werkstattinhaber wird das Auto nicht ohne Bezahlung der Reparaturrechnung herausgeben.

Das nennt man Pfandrecht!
rainer_hochmann
2007-12-01 08:34:09 UTC
Wenn Du keinen Auftrag gegeben hast und die Werkstatt

trotzdem Repariert hat trägt die Werkstatt die Kosten-

Ansonsten würde Ich dir Raten einen Anwalt zu Rate zu ziehen
2007-12-01 08:24:31 UTC
Niemand - aber nur, wenn der Reparaturauftrag eindeutig und unmissverständlich formuliert war.
Opa 65
2007-12-02 03:13:30 UTC
Du brauchst nur zu bezahlen was du auch schriftlich in Auftrag gegeben hast. Nur wenn das Fahrzeug nicht mehr den Sicherheitsbestimmungen entspricht ,darf er es solange festhalten bis eine Regelung getroffen ist (Reparatur oder Verschrottung)
Oliver J
2007-12-01 11:34:36 UTC
..ist es vielleicht so, daß die Werkstatt mehr repariert hat, als Deiner Meinung nach Nötig war?

Wenn ich ein Fahrzeug zur Reparatur bringe, definiere ich genau, was gemacht werden soll. Wenn ein best. Betrag überschritten wird, bekomme ich vorher einen Anruf.

Wenn dennoch Dinge ausgetauscht werden, die nicht abgesprochen waren, bzw. nichts mit dem eigentlichen Defekt zu tun hatten - muß ich dies nicht bezahlen.

Hat es wirklich keinen Autftrag gegeben - durch z.B. folgendes Szenario - Verkehrsunfall, Du wirst in Krankenhaus gebracht, die Polizei ruft einen Abschleppdienst, Dein Auto wird zu einer KFZ Werkstatt gebracht. Anstatt das Auto gegen Gebühr zu lagern, beschließt man, es zu reparieren.

In dem Fall kannst Du das Auto dort ohne große Probleme ohne Bezahlung abholen - u. U mit Polizei. Lediglich die Abstellgebühren müssen bezahlt werden. Sollte das Auto nicht verkehrssicher sein, kannst Du es in jedem Fall mit einem Anhänger abtransportieren. Es gehört Dir.

Zum Auftrag - auch eine mündliche Vereinbarung ist ein Vertrag. Hier ist jedoch die Beweislast schwierig.


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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